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| Fürth - S-Bahn-Verschwenk | |
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hzol 2.Administrator
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| Thema: Fürth - S-Bahn-Verschwenk Di 15 Apr 2014 - 16:14 | |
| - Christiane Fritz (Nürnberger Zeitung) schrieb:
- S-Bahn-Verschwenk: Fürth klagt per Kurier
Laut Stadt verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen Rechtsvorschriften
FÜRTH - Am letzten Tag vor Ablauf der Frist hat die Stadt Fürth gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Fürther S-Bahn-Verschwenk Klage eingereicht - per Kurier in Leipzig.
Die Klage umfasst etwa 200 Seiten und sollte am Montag per Kurier zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gebracht werden. Ende Januar hatte das Eisenbahnbundesamt in Bonn der Deutschen Bahn (DB) grünes Licht für den Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Fürth und Erlangen durch das Knoblauchsland gegeben. Die Stadt Fürth hatte damals bereits angekündigt, gegen die Entscheidung juristisch vorzugehen.
Mit der Klage will die Stadt erst einmal im Eilverfahren verhindern, dass der Planfeststellungsbeschluss sofort vollzogen wird, wie Baureferent Joachim Krauße am Montag erklärte. Denn mit dem Beschluss hat das Verkehrsunternehmen sofort Baurecht zugesprochen bekommen.
Nach Ansicht der Stadt Fürth verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen Rechtsvorschriften, weil Sachverhalte nicht richtig aufgeklärt wurden. So seien Eingriffe in die Natur und Landschaft nur unzureichend erhoben worden. Zudem greift der von der DB favorisierte Trassenverlauf zu sehr in privates Eigentum ein, findet die Kleeblattstadt. Sie selbst bevorzugt den Ausbau entlang der Bestandsstrecke und argumentiert, dass zwar auch hier in Privateigentum eingegriffen werden würde, dies jedoch „schonender“ sei. Auch die Berechnung des Kosten-Nutzen-Faktors ist ein Kritikpunkt in der Klage.
Nachdem die Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurde, wird ein Richter entscheiden, ob diese zulässig ist, hieß es gestern aus Leipzig auf Anfrage. Wie lange diese Entscheidung dauern wird, ist unklar. Eilverfahren würden jedoch „vorrangig behandelt“. Hält der Richter die Klage für zulässig, wird diese der Gegenseite zugestellt und um eine Stellungnahme gebeten. Im Anschluss wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung festgesetzt.
Obwohl die Stadt Fürth die Klage in Leipzig eingereicht hat, könnte die Bahn, wenn sie will, mit dem Bau beginnen. Erst wenn dies dem Verkehrsunternehmen juristisch untersagt werden würde, müsste die DB die Spaten ruhen lassen.
Doch so weit wird es gar nicht kommen. Die Bahn teilte am Montag auf Anfrage mit, dass erst einmal die Bauleistungen ausgeschrieben und dann vergeben werden müssen. Wenn überhaupt werden erst im Spätsommer die ersten Arbeiten zu sehen sein. nordbayern |
| | | hzol 2.Administrator
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| Thema: Baustopp für S-Bahn-Verschwenk: Gericht gibt Fürth recht Fr 21 Nov 2014 - 18:36 | |
| - WOLFGANG HÄNDEL schrieb:
- Bundesverwaltungsgericht gibt Details zur Urteilsbegründung bekannt
Das Großprojekt S-Bahn-Trasse durch das Knoblauchsland liegt erst einmal auf Eis. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig gab einem Eilantrag statt, wonach die Bahn die Vorbereitungen für den Bau nicht weiter vorantreiben darf. Einen Monat nach der Entscheidung hat das BVG nun Details zu ihrer Begründung veröffentlicht, in denen die Bahn nicht sonderlich gut wegkommt.
Im Konflikt um den Bau der S-Bahn-Trasse durch das Knoblauchsland konnten die Gegner am 16. Oktober einen ersten juristischen Erfolg verbuchen, die DB musste einen empfindlichen Dämpfer hinnehmen: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat das Großprojekt vorerst gestoppt.
Die Richter gaben einem Eilantrag der Stadt Fürth, des Bundes Naturschutz und etlicher Fürther Grundstückseigentümer statt, ihrer Klage gegen die Trassenführung aufschiebende Wirkung zuzubilligen. Im Klartext heißt das: Bis über die massiven Fürther Einwände gegen den Schwenk vor Gericht entschieden ist, darf die Bahn die Vorbereitungen für den Bau nicht weiter vorantreiben.
In der Urteilsbegründung, die das BVG am Freitag bekanntgab, werden große Versäumnisse der Bahn in der Planungsphase deutlich, die dazu führten, dass dem Eilantrag Mitte Oktober stattgegeben wurde. Die Bahn hätte die von der Stadt vorgeschlagene kürzere, billigere und umweltschonende Variante nicht ausreichend geprüft, so das BVG in seiner Begründung. Zudem sei der Flächenverbrauch sowie die Inanspruchnahme von Privatgrund zu groß, um einen kompletten Streckenneubau zwischen Fürth und Erlangen zu rechtfertigen.
Besonders wichtig ist dem Gericht auch, dass es bis zum Jahr 2019 nicht zu Behinderungen beim S-Bahn-Verkehr kommt. Doch genau das würde passieren, hätte die Bahn ihre Pläne durchgesetzt.
Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung setzt sich nun weiter dafür ein, dass die bisherige Stammstrecke ausgebaut wird und fordert die Bahn auf, den Bau der nötigen Weichen zeitnah zu realisieren. Dann "ist der S-Bahn-Verkehr sogar im angestrebten 20-Minuten-Takt von Nürnberg nach Erlangen - nach übereinstimmender Auffassung der Stadt Fürth und der Gutachter - sogar bis zum Jahr 2025 problemlos möglich". Auch das Projekt Güterverkehrstunnel im Fürther Norden will Jung weiter vorantreiben.
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] Während die Deutsche Bahn den S-Bahn-Verschwenk durch das Knoblauchsland will, möchte Fürth den Ausbau entlang der Bestandsstrecke.
Die DB hatte Aufträge für den Verschwenk bereits europaweit ausgeschrieben, in absehbarer Zeit sollte der Startschuss fallen. Im Fürther Rathaus war die Genugtuung im Oktober groß, denn man sah und sieht das Leipziger Votum bereits als Weichenstellung. Allerdings hält das Gericht in seiner Begründung unmissverständlich fest: „Die Entscheidung besagt nichts über die Erfolgsaussichten im Klageverfahren. Der Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in der Hauptsache ist offen.“ Die Klagen, so die Richter weiter, „werfen eine Vielzahl schwieriger ... Fragen auf“.
Unter diesen Umständen habe „trotz des erheblichen öffentlichen Interesses an einer zügigen Realisierung einer leistungsfähigen S-Bahn-Strecke“ momentan Vorrang, dass durch bauliche Maßnahmen keine „vollendeten Tatsachen“ geschaffen werden. Politischen Kräfte der Stadt Fürth wenden sich über alle Parteigrenzen hinweg, zusammen mit Naturschützern und Grundstückseigentümern gegen die Trasse, weil sie ihrer Ansicht nach wertvolle Flächen zerschneidet und nicht wirtschaftlich ist. Stattdessen setzen sich die Kläger für einen Bau der S-Bahn-Gleise entlang der bestehenden Strecke nach Erlangen ein.
Ein Gutachten der DB, demzufolge der Schwenk durchs Knoblauchsland ein weit günstigeres Verhältnis von Nutzen und Kosten aufweist, zieht die Stadt vehement in Zweifel. Die Bahn agiere mit falschen Zahlen, eigene Berechnungen hätten klare Vorteile für den Gleisverlauf an der Bestandsstrecke ergeben. Zudem weise die Prüfung hinsichtlich der Umweltverträglichkeit des Schwenks schwere Mängel auf.
Nach Ansicht der Stadtspitze ist nun „von einem sehr langen Prozess auszugehen“. Oberbürgermeister Thomas Jung appelliert deshalb an die Verantwortlichen bei der Bahn und im bayerischen Verkehrsministerium, das Signal aus Leipzig ernst zu nehmen und umzudenken: „Seit Jahren könnte das S-Bahn-Gleis auf der Bestandsstrecke gebaut werden – ohne Umweltzerstörung, mit geringem Flächenverbrauch, mit niedrigeren Kosten und schnelleren Fahrzeiten.“
Die Stadt wolle die S-Bahn nicht verhindern, betont Jung, wende sich aber gegen ein „sinnlose Streckenführung“. Er empfehle deshalb, „die Appelle der Stadt Fürth, die seit Jahren ungehört bleiben, aufzunehmen und mit der Umplanung sofort zu beginnen.“ Der Rathauschef verweist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf, dass die Fürther Einwände bereits in den Petitionsausschüssen des Bundestags und des bayerischen Landtags auf Verständnis gestoßen seien.
„Bemerkenswert“ findet Fürths Baureferent Joachim Krauße auch, dass das Gericht die Reißleine lediglich für den S-Bahn-Schwenk zieht, nicht aber für den in einigen Jahren im Fürther Norden vorgesehenen Bau eines Güterzugtunnels.
Diese Unterscheidung sei „äußerst positiv, weil die Stadt den Tunnel unbedingt will“. Er soll Güterverkehr von den Gleisen im sogenannten Fürther Bogen in den Untergrund verbannen, die Strecke entlasten und Lärm verringern. Wann er gebaut werden könnte, steht allerdings in den Sternen, denn die Finanzierung durch den Bund ist nicht gesichert. nordbayern |
| | | hzol 2.Administrator
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| Thema: Fürther Bogen soll angeschlossen werden Mo 6 Apr 2015 - 15:22 | |
| - VOLKER DITTMAR schrieb:
- FÜRTH - Ab Januar 2019 soll die S-Bahn im 20-Minuten-Takt zwischen Nürnberg und Erlangen verkehren. Dazu muss der Fürther Bogen zwischen Hauptbahnhof und hinterer Schwand mit zwei Weichen in Betrieb genommen werden.
Am kommenden Mittwoch will Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann in Fürth eine entsprechende Vereinbarung mit dem Produktionsleiter der DB Netz AG, Volker Hentschel, unterzeichnen. Es geht um zwei Weichen, die eingebaut werden müssen, um die neuen S-Bahn-Gleise in diesem Bereich und den neuen Doppelbahnsteig am Hauptbahnhof endlich richtig nutzen zu können. Bislang wollte die Bahn den Bogen erst nach dem Bau des von Fürth seit 23 Jahren vehement abgelehnten Schwenks zur Schmalau bedienen. Doch Herrmann drängte angesichts der Unwägbarkeiten des langen Rechtsstreits zwischen Stadt und Bahn auf eine raschere Lösung im Interesse der Fahrgäste.
Für Oberbürgermeister Thomas Jung zeigt die Entwicklung, dass sich die Bahn der Realität öffnet. Mit der Investition für den Anschluss des Bogens (rund zweieinhalb Millionen Euro) erziele die Bahn denselben Effekt wie mit dem umstrittenen Schwenk. Die Stadt plädiert alternativ für eine S-Bahn-Führung entlang der Bestandsstrecke zwischen Stadeln und Eltersdorf. Ohne das Druckmittel der Auseinandersetzung vor dem Bundesverwaltungsgericht wäre die Bahn in Jungs Augen freilich kaum von ihrer harten Linie abgerückt. Wichtig für die Fahrgäste sei es, so der OB, dass der 20-Minuten-Takt nicht nur auf dem Papier stehe, sondern auch eingehalten wird. Dass das längerfristig selbst bei zunehmendem Güterverkehr möglich ist, hat ein Gutachten des Büros MetroConsult im Auftrag der Stadt aufgezeigt.
Für den Sprecher des Fürther Aktionsbündnisses „Pro S-Bahn ohne Verschwenk“, Harald Riedel, ist mit der Entscheidung zur Inbetriebnahme des Fürther Bogens der Gordische Knoten im Ringen um die S-Bahn-Führung durchschlagen. Die Bahn rücke von ihrer bisherigen Verweigerungshaltung gegenüber den Fürther Wünschen ab, werde endlich realistischer.
Dazu könnte in den Augen Riedels auch eine mögliche Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof beitragen. Dass erst 2019 mit einer Verbesserung gerechnet werden kann, sei zwar bitter, aber dem nicht ganz einfachen Umbau bei laufendem Bahnbetrieb geschuldet. Auch OB Jung wäre erfreut, wenn die Bahn den Bogen früher aktivieren könnte. nordbayern |
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